Inhaltsverzeichnis
Bruch des Ableitungsrohres außerhalb des Grundstücks
Am 27. Mai 2024 kam es zu einem besonderen Schaden
Schadenhergang: Vermutet wird ein Bruch des Ableitungsrohres außerhalb des Grundstücks an der Grundstücksgrenze aufgrund einer deutlich sichtbaren Absenkung der Straßenrinne sowie der Straße im Allgemeinen an dieser Stelle. Bestätigt wurde die Vermutung durch eine beauftragte Firma der Stadt.
Bei der Aufgrabung des Kanalrohrbruchs an der Anschlussleitung wurde der Schaden unterhalb der Winkelstützen im Bereich der Grundstückgrenze festgestellt. Hier ist die Leitung längs gerissen und im weiteren Verlauf ist in den Muffen-Versatz zu erkennen. Ein Video der Kamerauntersuchung dokumentierte den Schaden.
Bearbeitung des Leistungs-Falls der Versicherung
Im weiter Vorgehen wurde ein Gutachter von der Versicherung beauftragt. Dieser bestätigte den Sachverhalt gegenüber der Versicherungsgesellschaft nach Sichtung des Videomaterials. Daraufhin gab diese grünes Licht inklusive für den ebenfalls festgestellten Muffenversatz.
Der Entschädigungsbetrag lag bei 12.443,35 Euro und wurde von der Versicherungsgesellschaft direkt mit der Stadt abgerechnet.
Wichtig zu wissen:
Der sogenannte Muffenversatz stellt nach Auffassung der Versicherungswirtschaft keinen Versicherungsfall dar. Bestätigt wurde die Auffassung ebenfalls von der Rechtsprechung. Doch hier liegt ein besonderes, marktüberdurchschnittliches Gebäudekonzept zu Grunde, welche auch Muffenversatz mitabdeckt. Ein Blick in die Entwässerungssatzung der Stadt oder Gemeinde verschafft Klarheit, ob ein Bruch des Ableitungsrohres zu Ihren Lasten geht.